| Partizipation |
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Partizipation ist ein Kinderrecht und versteht die Beteiligung und Teilhabe von Kindern an Entscheidungsprozessen, die das eigene Leben und das Leben der Gesellschaft betreffen. Sie ist zudem Grundlage jeder demokratischen Gesellschaft. Die Beteiligung von Kindern an der Gestaltung des Alltags fördert die Einschätzung und Wahrnehmung eigener Bedürfnisse und Gefühle. Das Erleben, dass jeder mit seinen Wünschen und Bedürfnissen ernst genommen wird, bestärkt Kinder darin, die eigene Persönlichkeit zu entfalten und Selbstwirksamkeit zu erfahren. Auch die Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien befähigt Kinder darin, mit den Menschen in ihrem Umfeld in Aushandlungsprozesse zu gehen. Diese sprachlich zu begleiten, fördert zudem umfangreich die sprachlichen Kompetenzen von Kindern. Partizipation ist ein Prozess, der sich stetig weiterentwickelt und verändert.
Aktuell gilt im Lichtblick:
Im Alltag:
Alle Kinder haben das Recht, während der Freispielzeit, Spielpartner, Spielort, und Spieldauer selbst zu bestimmen, soweit die Rechte der anderen Kinder dadurch nicht beeinträchtigt werden. Die Kinder haben das Recht, andere Gruppen zu besuchen oder sich für gruppenübergreifende Angebote zu entscheiden, soweit die Rahmenbedingungen dies zulassen.
Auswahl von Angeboten, Themen:
Die Kinder haben das Recht, über die Themenauswahl und die Gestaltung von Bildungs- und Förderangeboten mitzuentscheiden und Vorschläge zu unterbreiten. Das pädagogische Personal behält sich das Recht vor, unter pädagogischen Gesichtspunkten Inhalte und Methoden zu bestimmen oder zu verändern. Die Teilnahme an Angeboten z.B. basteln erfolgt freiwillig und nach dem Interesse des jeweiligen Kindes.
Pflegesituation:
Das Kind hat das Recht zu äußern, wie und von wem es gewickelt werden möchte. Das Personal behält sich dabei das Recht vor, bei eingeschränkter personeller Besetzung die Person, die das Wickeln übernimmt, zu bestimmen. Das Kind hat das Recht, selbst zu entscheiden, ob und wann es zur Toilette geht. Das pädagogische Personal behält sich das Recht vor, zu bestimmen, dass und wann ein Kind gewickelt wird oder zur Toilette geht, wenn Gefahr für die Gesundheit des Kindes besteht.
Essensituation:
Die Kinder haben das Recht zu entscheiden, neben wem sie beim Essen sitzen, was/wieviel und in welcher Reihenfolge sie das Essen/Trinken zu sich nehmen.
Kleidung:
Die Kinder haben das Recht mitzuentscheiden, was sie anziehen. Kinder entscheiden auch, was sie zum Schlafen anbehalten, umziehen oder ausziehen wollen. Im Sommer können die Kinder entscheiden, ob sie Badekleidung bei den Wasserspielen tragen wollen oder bspw. Wechselkleider dafür nutzen. Auch bei den Kleidungsstücken Matschhose, Gummistiefel, Jacke, Schal, Mütze, Handschuhe haben die Kinder das Recht zu entscheiden, ob sie diese nach draußen anziehen. Dazu bekommen die Kinder immer eine Empfehlung in Bildform präsentiert. Damit Kinder lernen können dieses Recht zu nutzen, müssen sie anfangs enger in diesem Prozess begleitet werden. Dabei unterstützen die pädagogischen Fachkräfte die Kinder, indem sie immer wieder mit dem Kind in den Austausch gehen und regelmäßig die Temperatur des Kindes erfühlen. Die Kinder, die sichtbar (offensichtlich, fühlbar) frieren, werden darauf aufmerksam gemacht und in letzter Konsequenz aufgefordert, sich wärmer anzuziehen oder hineinzugehen. Kinder, welche sich ggf. gegen eine Matschhose im Nassen entscheiden, müssen an trockenen Orten spielen, oder sobald sie nass sind, nach drinnen sich umziehen.
Schlafen:
Das Kind hat das Recht jederzeit zu schlafen, wenn es das Bedürfnis danach verspürt. Das pädagogische Personal behält sich das Recht vor, nach eigener Einschätzung die Kinder in den Schlafraum zu bringen (z.B. zum Mittagsschlaf). Es wird jedoch kein Kind zum Schlafen oder Liegenbleiben gezwungen. Ebenfalls hat das Kind das Recht wach zu bleiben, wenn es nicht schlafen möchte.
Morgenkreis:
Im Morgenkreis haben bereits unsere Jüngsten schon die Chance Partizipation zu üben. Die Kinder können bspw. aus einer Auswahl von Liedern und Fingerspielen wählen und eigene Vorschläge einbringen. Die Erzieherinnen benutzen dafür altersentsprechende Methoden und passen diese dem jeweiligen Entwicklungsstand des Kindes an.
Mitbestimmerkreise:
Regelmäßig werden im Kindergarten Mitbestimmerkreise zu unterschiedlichen Themen abgehalten. Die Kinder haben hierbei die Möglichkeit demokratische Prozesse zu erfahren, Ideen und Interessen einzubringen und Entscheidungen zu treffen. Die Teilnahme an diesen Kreisen ist freiwillig. Jedoch gelten die getroffenen Vereinbarungen für die ganze Gruppe.
